E-MOBILITÄTSBONUS 2022
E-Autos auch 2022 um 5.000 Euro günstiger
Österreich fördert auch 2022 die Elektromobilität: Private PKW werden durch den E-Mobilitätsbonus um 5.000 Euro günstiger, Kleintransporter um 7.500 Euro. Wie die Förderung genau funktioniert und wer sie bezahlt, warum sie alternativlos ist und wann sie auslaufen könnte.
17.12.2021Fotos: Werk
Elektrifizierte Fahrzeuge machen in Österreich inzwischen fast 20 Prozent der Neuzulassungen aus: 13,5 Prozent entfallen auf reine E-Fahrzeuge (BEV) und 6,1 Prozent auf Plug-in-Hybride (PHEV) mit über 50 Kilometer elektrischer Reichweite (Zeitraum 1 – 11/2021). Im EU-Schnitt liegt der E-Auto-Anteil (nur BEV) an den Neuzulassungen übrigens erst bei 7,7 Prozent, nur Schweden und die Niederlande haben aktuell eine noch höhere Stromer-Quote als Österreich.
Um den Elektroauto-Anteil in Österreich hoch zu halten oder weiter zu erhöhen, bleiben die Förderungen in Form des E-Mobilitätsbonus weiter aufrecht. Folgende Regelung gilt ab 1. Februar 2022:
PRIVATPERSONEN
PKW mit Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV) oder Range Extender (REX, REEV)
E-Mobilitätsbonus: 2.500 Euro. Voraussetzungen: Kein Dieselantrieb. Maximal 60.000 Euro Brutto-Listenpreis (Basismodell). Die elektrische WLTP-Reichweite muss über 50 Kilometer liegen und der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern bezogen werden.
PKW mit Elektroantrieb (BEV) oder Brennstoffzellenantrieb (FCEV)
E-Mobilitätsbonus: 5.000 Euro. Voraussetzungen: Maximal 60.000 Euro Brutto-Listenpreis (Basismodell). Der Strom muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern bezogen werden.
BETRIEBE, GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN & VEREINE
PKW mit Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV) oder Range Extender (REX, REEV)
E-Mobilitätsbonus: 1.000 Euro. Hier wurde die Förderung reduziert, das wichtigste Argument bleibt aber der reduzierte Sachbezug (1,5 Prozent statt 2,0 Prozent).
Voraussetzungen: Kein Dieselantrieb. Maximal 60.000 Euro Brutto-Listenpreis (Basismodell). Die elektrische WLTP-Reichweite muss über 50 Kilometer liegen.
PKW mit Elektroantrieb (BEV) oder Brennstoffzellenantrieb (FCEV)
E-Mobilitätsbonus: 2.000 Euro. Hier wurde die Förderung reduziert, das wichtigste Argumente bleiben aber der Vorsteuerabzug und der reduzierte Sachbezug (0 Prozent statt 1,5/2,0 Prozent). Voraussetzungen: Maximal 60.000 Euro Brutto-Listenpreis (Basismodell).
Leichte Nutzfahrzeuge <2,5 t mit Elektroantrieb (BEV) oder Brennstoffzellenantrieb (FCEV)
E-Mobilitätsbonus: 7.500 Euro. Voraussetzungen: N1 >2,0 und <2,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht.
Leichte Nutzfahrzeuge >2,5 t mit Elektroantrieb (BEV) oder Brennstoffzellenantrieb (FCEV)
E-Mobilitätsbonus: 12.500 Euro. Voraussetzungen: N1 >2,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht
Kleinbusse und Leichtfahrzeuge mit Elektroantrieb (BEV) oder Brennstoffzellenantrieb (FCEV)
M1>2,0 und <2,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht: 7.500 Euro.
M1>2,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht: 12.500 Euro.
M2: 24.000 Euro.
Anmeldung: Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 36 Wochen der Antrag gestellt werden (bisher 24 Monate).
Finanzierung: Finanziert wird der E-Mobilitätsbonus je zur Hälfte von den Automobilimporteuren und dem Bund. Österreich hat im 2022er-Budget dafür vorerst 98 Millionen vorgesehen, eine Aufstockung ist theoretisch möglich. 2021 wurden über den der E-Mobilitätsbonus rund 105 Millionen abgerufen – mehr als ursprünglich vorgesehen!
Wie geht es nach 2022 weiter? Der E-Mobilitätsbonus wird jedes Jahr neu entschieden und budgetiert. Vor allem für Privat-PKW ist die Förderung aber alternativlos, wenn man den E-Auto-Anteil hoch halten oder steigern will – die Eintsiegspreise sind noch zu hoch, um größere Kundengruppen zu erreichen. Zur Disposition könnte der E-Mobilitätsbonus theoretisch ab 2025 stehen, wenn mehrere kleinere E-Fahrzeuge (B-Segment) mit Listenpreisen um 20.000 Euro auf den Markt kommen.
Um den Elektroauto-Anteil in Österreich hoch zu halten oder weiter zu erhöhen, bleiben die Förderungen in Form des E-Mobilitätsbonus weiter aufrecht. Folgende Regelung gilt ab 1. Februar 2022:
PRIVATPERSONEN
PKW mit Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV) oder Range Extender (REX, REEV)
E-Mobilitätsbonus: 2.500 Euro. Voraussetzungen: Kein Dieselantrieb. Maximal 60.000 Euro Brutto-Listenpreis (Basismodell). Die elektrische WLTP-Reichweite muss über 50 Kilometer liegen und der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern bezogen werden.
PKW mit Elektroantrieb (BEV) oder Brennstoffzellenantrieb (FCEV)
E-Mobilitätsbonus: 5.000 Euro. Voraussetzungen: Maximal 60.000 Euro Brutto-Listenpreis (Basismodell). Der Strom muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern bezogen werden.
BETRIEBE, GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN & VEREINE
PKW mit Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV) oder Range Extender (REX, REEV)
E-Mobilitätsbonus: 1.000 Euro. Hier wurde die Förderung reduziert, das wichtigste Argument bleibt aber der reduzierte Sachbezug (1,5 Prozent statt 2,0 Prozent).
Voraussetzungen: Kein Dieselantrieb. Maximal 60.000 Euro Brutto-Listenpreis (Basismodell). Die elektrische WLTP-Reichweite muss über 50 Kilometer liegen.
PKW mit Elektroantrieb (BEV) oder Brennstoffzellenantrieb (FCEV)
E-Mobilitätsbonus: 2.000 Euro. Hier wurde die Förderung reduziert, das wichtigste Argumente bleiben aber der Vorsteuerabzug und der reduzierte Sachbezug (0 Prozent statt 1,5/2,0 Prozent). Voraussetzungen: Maximal 60.000 Euro Brutto-Listenpreis (Basismodell).
Leichte Nutzfahrzeuge <2,5 t mit Elektroantrieb (BEV) oder Brennstoffzellenantrieb (FCEV)
E-Mobilitätsbonus: 7.500 Euro. Voraussetzungen: N1 >2,0 und <2,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht.
Leichte Nutzfahrzeuge >2,5 t mit Elektroantrieb (BEV) oder Brennstoffzellenantrieb (FCEV)
E-Mobilitätsbonus: 12.500 Euro. Voraussetzungen: N1 >2,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht
Kleinbusse und Leichtfahrzeuge mit Elektroantrieb (BEV) oder Brennstoffzellenantrieb (FCEV)
M1>2,0 und <2,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht: 7.500 Euro.
M1>2,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht: 12.500 Euro.
M2: 24.000 Euro.
Anmeldung: Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 36 Wochen der Antrag gestellt werden (bisher 24 Monate).
Finanzierung: Finanziert wird der E-Mobilitätsbonus je zur Hälfte von den Automobilimporteuren und dem Bund. Österreich hat im 2022er-Budget dafür vorerst 98 Millionen vorgesehen, eine Aufstockung ist theoretisch möglich. 2021 wurden über den der E-Mobilitätsbonus rund 105 Millionen abgerufen – mehr als ursprünglich vorgesehen!
Wie geht es nach 2022 weiter? Der E-Mobilitätsbonus wird jedes Jahr neu entschieden und budgetiert. Vor allem für Privat-PKW ist die Förderung aber alternativlos, wenn man den E-Auto-Anteil hoch halten oder steigern will – die Eintsiegspreise sind noch zu hoch, um größere Kundengruppen zu erreichen. Zur Disposition könnte der E-Mobilitätsbonus theoretisch ab 2025 stehen, wenn mehrere kleinere E-Fahrzeuge (B-Segment) mit Listenpreisen um 20.000 Euro auf den Markt kommen.
Der E-Mobilitätsbonis fördert den Kauf von Elektrofahrzeugen (im Bild der neue Cupra Born). Der E-Auto-Anteil an den Neuzulassungen in Österreich liegt bei 13,5 Prozent (1-11/2022).